Liebe Fußballvereine im Saarland,
wir, das Bündnis Innovativer Unternehmen, kooperieren mit dem Saarländischen Fußballverband und möchten auch in diesem Jahr die Jugendarbeit in kleinen Vereinen gezielt fördern.
Wir vergeben dreimal 150 Euro als Unterstützung für Kinder, die sonst aus finanziellen Gründen nicht an einem Camp teilnehmen könnten. Der Zuschuss geht direkt an euren Verein und kann flexibel eingesetzt werden.
Beantwortet die drei Fragen unten und schickt eure Bewerbung bis zum 30. April 2025 an uns. Die Gewinner werden ausgelost und im Mai 2025 benachrichtigt.
Viel Erfolg! 🚀⚽
Teilnahmebedingungen zur Förderung von Sommercamps für saarländische Amateurfußballvereine
Die Förderung wird durch folgende Unternehmen initiiert:
Die Unternehmen stellen insgesamt drei Zuschüsse in Höhe von jeweils 150 Euro für saarländische Amateurfußballvereine bereit. Ziel ist es, Kindern die Teilnahme an einem Sommercamp zu ermöglichen.
Die Fördermittel dienen als Zuschuss zur Teilnahme von Kindern, die sich eine Teilnahme aus finanziellen Gründen sonst nicht leisten könnten. Die Mittel sollen zur Deckung der Campgebühren oder zur Bereitstellung notwendiger Ausrüstung eingesetzt werden.
Bewerben können sich alle saarländischen Amateurfußballvereine, die ein Sommercamp für Kinder organisieren. Die Bewerbung muss durch eine vertretungsberechtigte Person des Vereins eingereicht werden.
Das geförderte Sommercamp muss im Sommer 2025 stattfinden. Der Verein muss glaubhaft darlegen, dass die Fördermittel bedürftigen Kindern zugutekommen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine Jury, bestehend aus Vertretern des ‚Bündnis Innovativer Unternehmen (BIU)‘. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto nach der Bekanntgabe der ausgewählten Vereine oder durch Übergabe von Bargeld. Die Fördermittel sind zweckgebunden für die Finanzierung der Campteilnahme bedürftiger Kinder zu verwenden.
Die geförderten Vereine verpflichten sich, den bestimmungsgemäßen Einsatz der Fördermittel sicherzustellen. Eine kurze Dokumentation über die Verwendung der Mittel kann auf Anfrage erforderlich sein.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die geförderten Vereine und das jeweilige Sommercamp im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nennen. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dies bei der Bewerbung anzugeben.
Die im Rahmen der Bewerbung angegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion und zur Auswahl der geförderten Vereine verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss der Aktion werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die Durchführung der Sommercamps. Jeder Verein ist eigenverantwortlich für die Organisation und Umsetzung seiner Veranstaltung.
Die Veranstalter haben das Recht auf Anpassung oder vorzeitige Beendigung der Aktion, falls unvorhergesehene Umstände eintreten sowie Vereine, die falsche Angaben machen, von der Teilnahme auszuschließen.
Mit der Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Verein mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Das Projekt „Bündnis innovativer Unternehmen“ wurde initiiert und wird freundlich unterstützt von der Firma Hiebl-Konzept GmbH.
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