Bewerbungs-Kurztipp #3 – Gehaltsvorstellung

Zu den etwas sensibleren Themen im Bewerbungsprozess gehört die Verhandlung über die Höhe deines Gehalts. In diesem Artikel findest du Tipps, wie du mit diesem Thema am besten umgehst.
Frau flüstert Mann Bewerbungstipp ins Ohr

Irgendwann im Laufe des Bewerbungsprozesses ist es soweit: Du wirst nach deiner Gehaltsvorstellung gefragt.

Wird schon in der Stellenausschreibung danach gefragt?

Manchmal wird schon bei der Ausschreibung einer Stelle darum gebeten, Angaben zur Gehaltsvorstellung zu machen. Achte hierauf, wenn du dich auf eine Stelle bewirbst, für die du eine Ausschreibung gelesen hast. In diesen Fall solltest du natürlich auch darauf eingehen und deine Wünsche im Bewerbungsschreiben formulieren.

Wenn nicht explizit danach gefragt wird, ist es ratsam, die Gehaltsverhandlung besser für das persönliche Bewerbungsgespräch aufheben. In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber gegen Ende des Gesprächs auf das Thema zu sprechen kommen und dich nach deinen Vorstellungen fragen. Kommt es zu diesem Punkt, ist dies ein positives Signal und du kannst in der Regel davon ausgehen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich an dir interessiert ist.

Wie hoch setzte ich mein Wunschgehalt an?

Du solltest dir also schon vorher im Klaren darüber sein, welche Erwartungen du hast und diese auch ohne zu zögern äußern. Selbstverständlich solltest du dich nicht unter Wert verkaufen und auch selbstbewusst mit dem Thema umgehen.

Oft ist Gehaltsfrage auch an den Erfahrungsschatz des Bewerbers gekoppelt. Kannst du schon mit Praxiserfahrung punkten, solltest du dies in deiner Gehaltsvorstellung berücksichtigen und natürlich gerne noch einmal freundlich darauf hinweisen.

Bedenke aber auch, dass du nicht auf einem orientalischen Basar bist, wo man erst einmal einen hohen Preis ansetzt, um nicht Gefahr zu laufen, zu tief heruntergehandelt zu werden. Sind deine Vorstellungen nämlich jenseits von Gut und Böse, kann es passieren, dass dein Gegenüber gar nicht erst mit dir verhandelt, weil der denkt, dass ihr euch gar nicht einig werden könntet.

Eine grobe Orientierung darüber, welche Löhne oder Gehälter in deinem Bundesland aktuell für den Beruf, für den du dich bewirbst, bezahlt werden, findest du zum Beispiel hier:

https://www.gehalt.de/einkommen/search

Eine ausführliche Recherche im Internet wird dich in dieser Frage auf jeden Fall schlauer machen und eine gute Anlaufstelle ist natürlich auch dein Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit (sofern du dich arbeitssuchend gemeldet hast) oder das BiZ (Berufsinformationszentrum). Die von dir aus nächstgelegenen Anlaufstellen findest du hier: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen

Sonderfall AZUBI

Bei Auszubildenden ist das Gehalt in fast allen Firmen festgeschrieben und steigt Jahr um Jahr automatisch um einen festgelegten Betrag. Der Arbeitgeber orientiert sich in der Regel an bestehenden Tarifverträgen und er wird es auch tunlichst vermeiden seine Auszubildenden unterschiedlich zu entlohnen. Hier gibt es also allenfalls nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung etwas zu verhandeln.

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